In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen erklären, was in einer Psychotherapie passiert und wie sie in etwa funktioniert. Es soll Ihnen die Entscheidung für eine Psychotherapie erleichtern.
Als Psychologische Psychotherapeut*innen für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bieten Dipl.-Psych. Stephanie Hild-Steimecke und Kolleg*innen,
Akuttherapie sowie Kurz- oder Langzeitpsychotherapien im Einzelsetting oder in Gruppen für Erwachsene an.
Was bedeutet Psychotherapie?
Psychotherapie ist die wichtigste Behandlungsmethode zur Behandlung psychischer Erkrankungen. In der Psychotherapie wird hauptsächlich mit Gesprächen gearbeitet, um die Symptome und Probleme, die zu einer Therapie bewegen, zu lösen. Hierbei handelt es sich nicht um die Art Gespräche, die man mit der besten Freundin oder dem besten Freund beim Kaffeetrinken führt. Vielmehr sind es Gespräche mit einem Fachmann, in unserem Fall einer Fachfrau, die für die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen und anderen herausfordernden Lebenskrisen spezialisiert ist. In den Therapiesitzungen werden häufig intensive Gespräche geführt und manchmal auch Fragen gestellt, die üblicherweise nicht gestellt werden. Es geht in der Psychotherapie nicht darum, die Betroffenen zu einem anderen Menschen zu machen und sie von vorne bis hinten "umzukrempeln". Vielmehr ist Psychotherapie eine "Hilfe zur Selbsthilfe" und soll unterstützen, sich selbst besser kennen zu lernen und vorhandene Stärken und Fähigkeiten (wieder) zu aktivieren. Uns ist es zum Beispiel sehr wichtig, mit unseren Patient*innen auf Augenhöhe zu arbeiten. Wir sehen unsere Patient*innen als Spezialist*innen Ihrer Selbst und sehen es als unsere Aufgabe sie darin zu unterstützen, ihr Leben (wieder) mit mehr Freude, Selbstbestimmtheit und Selbstsicherheit zu meistern. Hierbei helfen wir ihnen ihre Probleme besser zu erkennen und zu verstehen und auch "blinde Flecken" und Fettnäpfchen bewusster werden zu lassen. Hierbei nutzen wir in den Sitzungen verschiedene Methoden, um Themen, die in den Sitzungen besprochen werden, emotional zu verstärken. Dies soll langfrisitg zu einer Veränderung im Empfinden, Denken und Handeln führen. Darüber hinaus soll dies die gewonnene Einsicht vertiefen und die Behandlungseffekte langanhaltender machen. Solche Methoden können Rollenspiele, Phantasiereisen (Imaginationen), Entspannungsverfahren, Hausaufgaben und therapeutisches Zeichnen sein. Basis für solch eine Arbeit ist eine gute und vertrauensvolle Beziehung, daher ist es uns wichtig, in den ersten Sitzungen sicherzustellen, ob die "Chemie stimmt" und ob wir Therapeut*innen sind, denen Sie sich anvertrauen können und von denen Sie sich verstanden fühlen.
Ablauf der Psychotherapie
Weil die Beziehung zwischen Therapeut*in und Patient*in so wichtig für eine Psychotherapie ist, sind die ersten Sitzungen zunächst Sprechstunden- und Probegespräche (probatorische Sitzungen). Hier kann gemeinsam geschaut werden, ob eine Behandlung vorstellbar ist. Die Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden in einem wöchentlichen Rhythmus statt. In Deutschland gehört Psychotherapie zu einer der Leistungen, die von den gesetzlichen und den meisten privaten Krankenkasssen gezahlt wird. Entscheiden wir uns für eine Psychotherapie, kann nach den ersten Sitzungen bei der Krankenkasse eine psychotherapeutische Kurzzeit- und Langzeitbehandlung oder psychotherapeutische Akutbehandlung beantragt werden. Eine Kurzzeittherapie dauert maximal 24 Sitzungen (à 50 Minuten). Die Behandlung dauert dann in der Regel neun Monate, wenn Urlaub und Krankheitszeiten miteinberechnet werden. Eine Langzeittherapie umfasst üblicherweise etwa 60 Sitzungen (à 50 Minuten), was in etwa einer Behandlungszeit von ca. 15 Monaten gleich kommt. Bei einer Psychotherapie kann es auch sinnvoll sein, Partner*innen und andere Familienmitglieder für einzelne Sitzungen miteinzubeziehen. Dies erfolgt natürlich auf freiwilliger Basis.
Psychotherapien können sowohl als Einzel- oder Gruppentherapien erfolgen, mehr Informationen zum Thema Gruppentherapie finden Sie hier.
Es gibt hunderte verschiedene psychotherapeutische Verfahren, von denen sich viele, mehr oder minder, wirksam gezeigt haben. Daher gibt es in Deutschland ein Gremium, welches verschiedene psychotherapeutische Verfahren auf ihre Wirksamkeit, bei in Deutschland lebenden Patient*innen, geprüft hat. Hierbei konnten vier Verfahren bzw. psychotherapeutische Schulen ihre Wirksamkeit unter strenger wissenschaftlicher Prüfung belegen. Diese sind kassenärztlich anerkannt und werden daher von der Krankenkasse bezahlt: die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie, die Psychoanalyse und die systemische Psychotherapie. Neben den genannten Verfahren gibt es auch noch viele andere Verfahren, die wirksam sind, allerdings wurden diese meist nicht ausreichend beforscht, um den strengen Standards der Prüfung in Deutschland zu genügen.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ein Verfahren, bei dem gemeinsam mit dem*der Patient*in Auslöser, Ursachen und aufrechterhaltende Faktoren von psychischen Erkrankungen erforscht und mit der eigenen Lebensgeschichte verknüpft werden. Dies soll Betroffenen helfen sich Selbst, ihre Reaktionen und Gefühle auf andere Menschen und schwierige Situationen besser zu verstehen um in Gegenwart und Zukunft besser damit umgehen zu können. Hierbei spielen unbewusste Prozesse, vergessene oder verdrängte Erlebnisse und ihre Auswirkungen auf das jetzige Erleben, Fühlen und Verhalten eine große Rolle.
(Kognitive) Verhaltenstherapie
In der Verhaltenstherapie wird nach einer anfänglichen diagnostischen Phase, in der auch vergangene Erlebnisse abgefragt und bearbeitet werden, vor allem an den aktuellen Symptomen und Problemen gearbeitet. Bei dieser Methode werden Lernerfahrungen und ihr Einfluss auf aktuelles Denken, Fühlen und Verhalten herausgearbeitet. Mit Hausaufgaben und Übungen sollen diese dann systematisch verändert werden. Eine intensive Auseinandersetzung mit vergangenen Erfahrungen findet seltener statt.
Psychoanalyse
Die Psychoanalyse ist die älteste und eine bis heute noch relevante psychotherapeutische Methode. Sie ist, im Vergleich zu den ersten beiden Verfahren, die zeitintensivste Therapie, denn die Sitzungen finden zwei bis drei Mal pro Woche für 50 Minuten statt. Heute wird Psychoanalyse vor allem für besonders chronische psychische Erkrankungen genutzt. Ziel der Psychoanalyse ist es, die Vergangenheit systematisch aufzuarbeiten und schwere Störungen der Persönlichkeit innerhalb von ein bis drei Jahren so zu behandeln, dass die Betroffenen besser in ihrem Alltag zurecht kommen.
Systemische Psychotherapie
In der systemischen Psychotherapie wird die Sichtweise vertreten, dass psychische Erkrankungen einzelner Personen durch Probleme in einem oder mehreren Systemen entstehen, in dem die jeweilige Person lebt. Die Betroffenen, die psychische Symptome aufweisen werden als „Symptomträger“ gesehen, die aufzeigen, dass ein System, bzw. mehrere Systeme „erkrankt“ sind. Systeme können beispielsweise die Familie, die Schule oder das Arbeitsumfeld sein. Wesentlicher Fokus der Therapie ist die Analyse und Bearbeitung der Interaktionen zwischen den Mitgliedern eines Systems und das daraus folgende Leiden eines oder mehrerer Mitglieder. Daher ist es in der systemischen Therapie üblich mehrere Personen, etwa Familienmitglieder zu behandeln.
In der Landschaft der Psychotherapie kursieren viele (Fehl-)Informationen und Missverständnisse darüber: wer, wen, wie behandelt. Wir erleben es häufig, dass unsere Patient*innen darüber wenig wissen und auch über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten schlecht informiert sind. Daher ist es uns ein großes Anliegen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen und Betroffenen und Angehörigen die Möglichkeit zu einer informierten Entscheidung zu geben.
Psychologische Psychotherapeut*innen
Psychologische Psychotherapeut*innen (PP) behandeln in der Regel Erwachsene. Hierzu bedienen sie sich verschiedenster Therapiemethoden. Einige davon werden auch von der Krankenkasse gezahlt.
PP haben zunächst ein fünfjähriges Psychologie- oder neuerdings Psychotherapiestudium an einer Universität abgeschlossen. Im Anschluss machen sie eine drei- bis fünfjährige, staatlich geregelte
psychotherapeutische Ausbildung, mit dessen Abschluss sie eine Approbation (Behandlungserlaubnis) als Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin erhalten. Dies
erlaubt ihnen eigenständig Patient*innen zu behandeln und sich in einer Praxis niederzulassen.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) behandeln Patient*innen, die nicht älter als 21 Jahre sind. Sofern sie keine Weiterbildung für die Behandlung von Erwachsenen haben, dürfen sie diese nur in Begleitung zur Behandlung eines Kindes mitbehandeln.
KJP haben zunächst ein Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudium an einer Universität oder Fachhochschule oder ein Psychologiestudium absolviert und danach eine drei- bis fünfjährige staatlich geregelte psychotherapeutische Ausbildung mit der Approbation abgeschlossen.
Ärztliche Psychotherapeut*innen & „Psychiater*innen“
Psychische Erkrankungen werden auch von Fachärzt*innen diagnostiziert und behandelt. Zu diesen Fachärzt*innen gehören Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzt*innen für Psychiatrie und Neurologie sowie Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
Diese Fachärzt*innen haben Medizin an einer Universität studiert und danach eine fünfjährige berufsbegleitende Weiterbildung für die Behandlung psychischer und neurologischer Erkrankungen abgeschlossen. Sie können zusätzlich zu Psychotherapien auch Medikamente verordnen. Bei der Arztsuche ist jedoch zu beachten, dass wenn Sie eine*n "Psychiater*in" suchen, Sie wahrscheinlich eher medikamentös behandelt werden. Die meisten Psychiater*innen bieten zwar auch Psychotherapie an, aber meist nur in sehr geringem Anteil mit langen Wartezeiten. Fragen Sie jedoch nach ärztlichen "Psychotherapeut*innen", werden Sie vor allem psychotherapeutische Gespräche erhalten und Medikamente nur eine nebensächliche oder gar keine Rolle spielen.
Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA)
PiA sind Psycholog*innen, Pädagog*innen oder Sozialpädagog*innen, die ihr jeweiliges Studium abgeschlossen haben. Sie haben sich nach Ihrem Studium zu einer berufsbegleitenden Aus- bzw. Weiterbildung entschieden, die sie nach drei bis fünf Jahren dazu befähigen, eine Approbation (Erlaubnis zur eigenständigen Behandlung von Patient*innen) zu erlangen. In dieser Ausbildung absolvieren sie mind. 1800 Stunden Praxisarbeit in Kliniken, mind. 600 Stunden Theorie, mind. 120 Stunden Lehrpsychotherapie (auch Selbsterfahrung genannt), mind. 150 Stunden Beratung durch erfahrenere Kollegen (Supervision) und mind. 600 Stunden eigenständige Behandlung (unter Supervision) sowie weitere 930 Stunden zusätzliche Ausbildung aus den oben genannten Bereichen. Insgesamt umfasst die Ausbildung 4200 Stunden. Inhalte, Ablauf und Form der Ausbildung sind durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geregelt. Im Rahmen dieser Ausbildung dürfen PiA unter Supervision Psychotherapien durchführen, die über ihr Ausbildungsinstitut beantragt und abgerechnet werden.
Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW)
PtW (Psychotherapeut*innen in Weiterbildung) haben ihr Psychologie bzw. Psychotherapie Studium nach August 2021 begonnen und sind aufgrund der Reform des Psychotherapeutengesetzes das künftige Äquivalent zu den PiAs, haben aber eine etwas ausgeweitete Berufsqualifizierung. PtW haben bereits einen 3-jährigen Bachelorstudiengang in „klinischer Psychologie und Psychotherapie“ abgeschlossen und sich anschließend in einem 2-jährigen Masterstudium auf das Gebiet Psychotherapie spezialisiert. Direkt nach dem Studium haben sie durch eine staatlich anerkannte psychotherapeutische Prüfung ihre Approbation erlangt, welche ihnen die grundlegende Erlaubnis gibt Patient*innen eigenständig zu behandeln. Die Weiterbildung zum*r Fachpsychotherapeut*in für Erwachsene oder Kinder und Jugendliche dauert in der Regel 5 Jahre in Vollzeit. In dieser Zeit spezialisieren sich die PtW auf ein bis zwei Psychotherapeutische Verfahren, die in Deutschland von den Krankenkassen bezahlt werden. Es kann zwischen folgenden Verfahren gewählt werden: Psychoanalyse, Systemische Therapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie.
Die Weiterbildung gliedert sich in 4 Abschnitte: mind. 2 Jahre in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, mind. 2 Jahre in Einrichtungen der Psychiatrie, Psychosomatik, Suchtrehabilitation oder weiteren Einrichtungen der (teil-) stationären psychotherapeutischen Versorgung, sowie jeweils bis zu 1 Jahr in weiteren institutionellen Bereichen, wie der Behindertenhilfe oder dem Sozialpsychiatrischen Dienst und in einem anderen Gebiet, wie der Kinder- und Jugendpsychotherapie. In dieser Zeit absolvieren sie zudem mind. 500 Stunden Theorie, mind. 80 Stunden Selbsterfahrung, mind. 150 Stunden Beratung durch erfahrene Kolleg*innen (Supervision) und min. 800 Stunden eigenständige Behandlung (Einzel- &Gruppentherapie unter Supervision). Inhalte, Ablauf und Form der Weiterbildung sind durch die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen geregelt. Im Rahmen dieser Weiterbildung dürfen PtW Psychotherapien durchführen, die durch die Krankenkasse vergütet werden.
Psycholog*innen
Diplom-Psycholog*innen oder Psychologie Master haben ein fünfjähriges Psychologiestudium absolviert, aber keine zusätzliche Ausbildung in Psychotherapie. Sie haben während ihres Studiums meist viel theoretisches Wissen, aber weniger praktische Erfahrung erlangt. Sie sind vor allem in der Forschung, im Personalwesen, in psycholo-gischen Diensten oder Beratungsstellen und der Organisationsberatung tätig. Praktische Erfahrungen in der Behandlung von psychischen Erkrankungen erlangen sie über Berufserfahrung oder im Rahmen einer Weiterbildung zu Psychologischen Psychotherapeut*innen. Sie haben die Möglichkeit eine Heilpraktikererlaubnis für den "kleinen Heilpraktiker" zu erlangen und können in diesem Rahmen therapeutische Gespräche, Beratung oder Coachings anbieten. Die Berufsbezeichnung hierfür ist "Heilpraktiker*in für Psychotherapie".
Hausärzt*innen
Viele Menschen gehen bei psychischen Beschwerden zunächst zu ihrem/ihrer Hausärzt*in, weil sie ihn*sie bereits kennen, oder weil Betroffene zunächst überwiegend die körperlichen Symptome ihrer psychischen Erkrankung bemerken. Ein*e Hausärzt*in untersucht, ob eine körperliche Ursache für die Beschwerden vorliegt. Ist dies nicht der Fall, könnte eine psychische Erkrankung die Ursache für die Beschwerden sein. Wenn solch ein Verdacht besteht, überweist ihr*e Hausärzt*in Sie dann idealerweise zu eine*r Psychotherapeut*in, damit dieser feststellen kann, ob eine und welche spezifische psychische Erkrankung vorliegt. Alternativ könnte es auch sein, dass Ihr*e Hausärzt*in Ihnen gleich eine medikamentöse Behandlung anbietet. Sollten Sie eine Psychotherapie vorziehen, ist es wichtig, dass Sie dies Ihrem*Ihrer Hausärzt*in klar sagen. Dieser kann Sie dann an eine*n Psychotherapeut*in überweisen. Sie können aber auch ohne Überweisung eine*n Psychotherapeut*in aufsuchen. Eine Überweisung ist nicht zwingend notwendig.
Manche Hausärzt*innen können auch den "Zusatztitel Psychotherapie" erlangen. Dies ist eine verkürzte berufsbegleitende Weiterbildung, die es ihnen neben der Tätigkeit als Hausärzt*in ermöglicht Psychotherapien anzubieten.
Ambulanzen
Neben den Praxen von Psychotherapeut*innen, gibt es psychiatrische und psychotherapeutische Ambulanzen. Sie können diese Ambulanzen direkt kontaktieren oder aufsuchen. Hierzu gehören zum Beispiel Ambulanzen an Hochschulen, die in der Regel an ein Institut für Klinische Psychologie oder Psychotherapie einer Universität angegliedert sind sowie psychotherapeutische oder psychiatrische Ambulanzen, die zu einem Krankenhaus gehören. Weitere psychotherapeutische Ambulanzen finden sich an Ausbildungsinstituten für Psychotherapeut*innen.
Krankenhäuser: Psychiatrie und Psychosomatik und Reha-Kliniken
Die Behandlung in einem Krankenhaus sollten Betroffene erwägen, wenn ihre Erkrankung besonders schwerwiegend ist und eine ambulante Therapie nicht ausreicht oder zu keinen Verbesserungen führt. Diese Behandlungsoption sollten Sie zunächst mit Ihrem*Ihrer Psychotherapeut*in, Haus- oder Fachärzt*in besprechen. Der Vorteil einer stationären Behandlung liegt darin, dass verschiedene Behandlungsmethoden auch kombiniert und intensiver durchgeführt werden können. Psychotherapie wird dort beispielsweise sowohl als Einzel- als auch als Gruppentherapie durchgeführt.
Die Behandlung in einem Krankenhaus kann noch einen weiteren Vorteil haben: In einer Klinik können Sie Abstand zu den Sie belastenden Konflikten am Arbeitsplatz oder in der Familie gewinnen, die eine rein ambulante Behandlung von psychischen Krankheiten erschweren können. Nach einer stationären Behandlung müssen Sie allerdings lernen, wieder mit diesen Belastungen umzugehen und erreichte Verbesserungen zu stabilisieren. Deshalb ist häufig eine ambulante Psychotherapie im Anschluss notwendig.
Grundsätzlich können Sie sich zwischen verschiedenen Kliniken für psychische Erkrankungen entscheiden. In Deutschland gibt es unter anderem:
Stationäre Einrichtungen arbeiten in der Regel mit Behandlungskonzepten, die sich aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzen können, wie zum Beispiel Psychotherapie (einzeln und in der Gruppe), themenspezifische Gesprächsgruppen (z.B. zu Stress oder Depression), Medikamente, Psychoedukation, Ergotherapie, kreative Therapiemethoden (zum Beispiel Kunst- oder Musiktherapie), Physiotherapie und Sport-/Bewegungstherapie.
In einem Krankenhaus arbeiten verschiedene Berufsgruppen eng in einem Team zusammen, unter anderem Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Spezialtherapeut*innen (zum Beispiel Ergotherapeut*innen) und das Pflegepersonal. Während in der Psychiatrie in der Regel eine Kombinationsbehandlung aus Medikamenten und psychotherapeutischen Interventionen erfolgt, die unterschiedlich stark gewichtet sein können, bietet die Psychosomatik im Schwerpunkt psychotherapeutische Behandlungskonzepte an.
Tageskliniken
Tageskliniken sind häufig an Psychiatrien angegliedert und können sinnvoll sein, die stationär erreichten Erfolge weiter zu stabilisieren und helfen diese in den häuslichen Alltag zu überführen. Hierbei sind die Patient*innen von ca. 8-16 Uhr in der Tagesklinik und nehmen an verschiedenen therapeutischen Behandlungen teil, ähnlich wie in den stationären Behandlungen (wie z.B. Psychotherapie (einzeln und in der Gruppe), Medikamente, Ergotherapie, kreative Therapiemethoden (z.B. Kunst-, Körper- oder Musiktherapie), Physiotherapie und Sport-/Bewegungstherapie). Der Behandlungsfokus ist meist (psycho-)therapeutisch, aber eine medikamentöse Behandlung kann auch dazu gehören. Ein Tagesklinik macht auch dann häufig Sinn, wenn eine ambulante Behandlung nicht (mehr) ausreicht, aber eine rein stationäre Behandlung noch nicht notwendig ist. Sie gelten als teilstationäre Behandlungen.
Psychosoziale Beratungsstellen
Bei Konflikten und Krisen können Sie sich auch an psychosoziale Beratungsstellen wenden. Diese bieten Hilfen, um Belastungen zu meistern, denen Betroffene manchmal nicht mehr alleine gewachsen sind. Meist haben sich die Beratungsstellen spezialisiert und richten sich an bestimmte Personen, wie:
In Beratungsstellen arbeiten meist viele verschiedene Fachgruppen zusammen. Häufig haben Betroffene die Möglichkeit mit Sozialarbeiter*innen, (Sozial-)Pädagog*innen, Psycholog*innen, Theolog*innen oder auch Psychotherapeut*innen zu sprechen. Getragen werden diese Einrichtungen von Städten und Gemeinden oder Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Vereinen. Die Beratung ist meist kostenlos. Das psychosoziale Angebot kann jeder nutzen, dem seine Alltagskonflikte und -probleme über den Kopf wachsen. Beratungsstellen richten sich an Menschen mit Lebenskrisen und -problemen und solchen, die sich zu bestimmten Themen beraten lassen wollen. Im örtlichen Telefonbuch, in der Tageszeitung oder im Internet finden sich die Adressen dieser Beratungsstellen meist unter dem Stichwort „Beratung“ oder können in dem Gemeinden erfragt werden.
Heilpraktiker*innen für Psychotherapie
Heilpraktiker*innen erhalten ihre Behandlungserlaubnis über das Heilpraktikergesetz. Es gibt hier zwei Arten von Heilpraktiker*innen, solche mit einer umfassenden Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde sowie Heilpraktiker*innen für Psychotherapie. Heilpraktiker*innen mit der umfassenden Erlaubnis dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und eine eigene Therapie, auch mit körperlichen Behandlungen, durchführen. Sie nutzen für Diagnose und Therapie meist naturheilkundliche Methoden oder Alternativmedizin. Daneben verfügen manche Heilpraktiker*innen auch über eine eingeschränkte Heilkundeerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie. Manche Berufsgruppen (z.B. Psycholog*innen) können auch nur eine Behandlungserlaubnis als Heilpraktiker*in für Psychotherapie erlangen.
Daneben verfügen manche Heilpraktiker*innen auch lediglich über eine eingeschränkte Heilkundeerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie. Bei Heilpraktiker*innen für Psychotherapie ist nicht automatisch sichergestellt, dass sie ausreichend qualifiziert sind, um psychische Krankheiten mit wissenschaftlich anerkannten Methoden zu behandeln. Manche haben nur 4 Wochenendkurse besucht, andere ein ausführliches zweijähriges Curriculum absolviert. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die psychotherapeutische Behandlung durch Heilpraktiker*innen keine „Kassenleistung“. Heilpraktiker*innen dürfen sich nicht als Psychotherapeut*innen bezeichnen. Sie nennen sich deshalb oft „Heilpraxis für Psychotherapie“ oder „Heilpraktiker*in für Psychotherapie“. Es ist äußerst empfehlenswert sich die Referenzen, Berufserfahrung und Qualifikation von Heilpraktiker*innen anzuschauen und zu erfragen, bevor man sich (ausschließlich) für eine Behandlung entscheidet, die man häufig auch selbst bezahlen muss.
Wie finde ich eine*n Psychotherapeut*in?
Um eine*n Psychotherapeut*in in Ihrer Nähe zu finden, können Sie z.B. auf den Internetseiten der
Psychotherapeutenkammern der Bundesländer oder der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung nach einem*einer Psychotherapeut*in suchen. Dort können Sie
suchen, indem Sie zum Beispiel Ihre Postleitzahl (oder nur die ersten zwei Ziffern) eingeben. Sie erhalten dann eine Liste der Psychotherapeut*innen in Ihrer Gegend.
Meist sind jedoch die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz sehr lang. Hier haben Sie die Möglichkeit auch eine Privatpraxis aufzusuchen, wenn die Wartezeit für einen Behandlungsplatz sehr lang ist oder Sie keinen Platz finden können. Weitere Informationen zum Prozedere der sogenannten "Kostenerstattung" finden sie hier.
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherungen. Da es jedoch oft zu wenig Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung gibt, kommt es mitunter zu langen Wartezeiten. Wenn Sie als gesetzlich versicherte*r Patient*in vergeblich versuchen einen Therapieplatz zu erhalten, Sie den Beginn einer Psychotherapie jedoch nicht mehr aufschieben können, dann haben Sie u.U. die Möglichkeit Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen in berechtigten Ausnahmefällen, wie bspw. bei unzumutbar langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz, die Kosten einer selbstbeschafften Leistung (hier: Psychotherapie) übernehmen. In diesem Fall müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen individuellen Antrag auf Psychotherapie und einen weiteren Antrag auf Kostenerstattung der psychotherapeutischen Behandlung in der Privatpraxis stellen.
Die Kostenerstattung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Krankenkasse bzw. die Kassenpraxen keinen Psychotherapieplatz anbieten können. Daher möchten wir zunächst erklären, wie Sie ggf. einen Platz bei einem*einer Therapeut*in mit Kassenzulassung finden könnten.
Allgemeine Informationen zu Thema Kostenerstattung:
So könnte solch eine Aufzeichnung als Tabelle aussehen:
- Arztsuche der KV Hessen
- Psychotherapeutensuche der Psychotherapeutenkammer Hessen
- Psychotherapeutensuche der DPtV
- WICHTIG - Notieren Sie sich bei jedem Telefonat folgende Informationen:
- Name des*der Psychotherapeut*in
- Anschrift & Telefonnummer
- Datum & Uhrzeit der Kontaktaufnahme
- Art der Kontaktaufnahme (persönlich, telefonisch, per E-Mail)
- Zu- oder Absage bzw. Wartezeit
2. Kontaktieren Sie die Terminservicestelle Hessen und fragen Sie,
ob diese Ihnen einen Therapieplatz vermitteln kann. Telefonnummer: 116 117
- Notieren Sie auch dies in der Tabelle!
3. Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und fragen Sie diese, ob Sie Ihnen einen Therapieplatz vermitteln können.
4. Erst wenn alle genannten Optionen nicht funktioniert haben, können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung
stellen. Womöglich können Sie bei Ihrer Krankenkasse fragen, welche Formulare und Unterlagen Sie für die
Beantragung benötigen.
5. Falls dies noch nicht erfolgt ist, kontaktieren Sie die gewünschte Privatpraxis und informieren Sie sich, ob aktuell
oder ab wann Therapieplätze frei sind.
6. Sofern Plätze frei sind oder frei werden, kann dann der Genehmigungsprozess beginnen.
Wichtig: Dieser Schritt ist nur möglich, wenn die oben geschilderte Therapeut*innensuche erfolglos war.
- Antrag des*der Patient*in auf Übernahme einer Kostenerstattung (Beispiel für einen Patientenantrag)
- Antrag des*der Therapeut*in auf Übernahme einer Kostenerstattung
- Schriftliche Aufzeichnungen über Therapeut*innensuche
(mind. 4 noch besser 8 Absagen oder Wartezeiten über drei Monate)- Konsiliarbericht des*der Hausärzt*in besser noch Psychiater*in mit Empfehlung zeitnaher Psychotherapie
- Dringlichkeitsbescheinigung eines*einer Psychotherapeut*in, Psychiater*in oder Hausärzt*in, dass die Behandlung zeitnahe beginnen sollte. Beispiele für solche Bescheinigungen finden Sie in diesem Link.
- Kopie der Approbationsurkunde des*der Psychotherapeut*in (hat der*die Psychotherapeut*in)
5 . Gemeinsam stellen Sie dann den Antrag mit allen benötigten Unterlagen. Die Krankenkasse hat in der
Regel 3-6 Wochen Zeit diesen zu bearbeiten.
6. Sollte der Antrag bewilligt worden sein, kann die Therapie nun beginnen. Nach den ersten Sitzungen
stellt der/die Therapeut*in eine Rechnung an Sie persönlich. Diese reichen Sie dann bei der Krankenkasse
ein, die Ihnen das Geld für die Behandlung erstattet.
7 . Sollte der Antrag abgelehnt worden sein, können Sie gemeinsam mit Ihre*r Therapeut*in einen
Widerspruch einreichen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns leider nicht erlaubt Daten von Kolleginnen und Kollegen auszugeben. Allerdings finden Sie niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf folgenden Online-Portalen:
Deutschlandweit:
Psychotherapeutensuche der Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV)
https://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/nc/patienten/psychotherapeutensuche
Hessen:
Psychotherapeutenkammer Hessen
https://ptk-hessen.de/fur-patienten-und-ratsuchende/psychotherapeutensuche/
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Terminservicestelle Hessen
https://www.kvhessen.de/116117-patientenservice
Sie können hier versuchen sich über die Terminservicestelle Hessen einen Termin telefonisch vermitteln zu lassen. Die Servicestelle soll Patient*innen helfen Termine (z.B. für Sprechstunden und Akuttherapie) bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen zu finden.